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   BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07   

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https://dejure.org/2008,5525
BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StGB; § 263 StGB
    Subventionsbetrug; Betrug (Feststellung eines Vermögensschadens bei zweckwidriger Subventionsverwendung: keine Begründung über einen Mindestschaden durch Provisionseinbehalt ohne Beleg der unberechtigten Subventionserlangung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vermögensschaden bei Subventionsgewährung von zweckwidrig verwendeten Geldmitteln; Scheinrechnungen mit Provisionsabrede; Erschleichen unberechtigter Fördergelder für tatsächlich nicht entstandene Aufwendung; Heranziehung von einbehaltenen Geldern als ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Vermögensschaden beim Subventionsbetrug durch Scheinrechnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 281
  • NStZ-RR 2008, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Erst dann wäre dieser Sachverhalt den Schmiergeldfällen bei Auftragsvergabe hinreichend ähnlich, bei denen der bestechende Auftragnehmer seine Schmiergeldzahlungen in den Angebotspreis eingerechnet hat (vgl. dazu BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Erst dann wäre dieser Sachverhalt den Schmiergeldfällen bei Auftragsvergabe hinreichend ähnlich, bei denen der bestechende Auftragnehmer seine Schmiergeldzahlungen in den Angebotspreis eingerechnet hat (vgl. dazu BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Nachdem der Senat diese Entscheidung hinsichtlich der Verurteilung wegen Betrugs in vier Fällen und im gesamten Strafausspruch gemäß § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung im Übrigen aufgehoben hatte (BGH wistra 2006, 228), hat das Landgericht im zweiten Rechtsgang den Angeklagten erneut wegen Betrugs (nunmehr in einem statt in vier Fällen) verurteilt und gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23

    Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig

    Zur Berechnung der Schadenshöhe nach § 263 StGB im Rahmen des Abrufs bereits bewilligter Fördermittel gegen Rechnungsnachweis hat der Bundesgerichtshof erkannt, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob der eingereichte Beleg "formal" korrekt, sondern ob die Leistung dem Subventionszweck entsprechend erbracht worden sei (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07, NStZ-RR 2008, 281; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205; enger noch BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93; vgl. aus zivilrechtlicher Sicht zur Schadenberechnung auch BGH, Urteile vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 [zu § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB], und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 [zu § 826 BGB]).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

    Entsprechendes gilt bzgl. des Hinweises des Beklagten auf den Beschluss des BGH vom 08.02.2008 - 5 StR 581/07.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19

    Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug);

    Die Höhe der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder richtet sich nach der Differenz der Summe der ausgezahlten Fördergelder abzüglich des Betrags, auf den die C. nach den geltenden Förderbestimmungen ausgehend von den tatsächlich in das Subventionsvorhaben investierten Beträge Anspruch gehabt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 Rn. 12; vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07 Rn. 7 ff. und vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13 Rn. 55 ff.).

    Darauf, ob diese durch beim Mittelabruf vorgelegte Rechnungen belegt sind, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 Rn. 12 und vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07 Rn. 7 ff.).

  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    a) Bei dieser Sachlage bestimmt sich der Vermögensschaden grundsätzlich nach der Subventionsquote, die auf den Differenzbetrag entfällt, der sich aus der Summe der Scheinrechnungen abzüglich der tatsächlichen (förderfähigen) Aufwendungen errechnet (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2008 - 5 StR 581/07, [juris]).
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